Seminare für ASF Aufbauseminar für Fahranfänger
Die Fahrerlaubnisbehörde kann Inhabern des Führerscheines auf Probe, welche durch Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten aufgefallen sind, die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger anordnen.
Kann die Teilnahme innerhalb der festgesetzten Frist nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Einen Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Klassen T, A oder B erwirbt.
Die Dauer der Probezeit beträgt zunächst 2 Jahre.
Werden während der Probezeit weitere Fahrerlaubnisklassen erworben, werden diese in die laufende Probezeit einbezogen.
Für die Teilnahme an einem ASF-Aufbau-Seminar muss immer eine behördliche Anordnung vorliegen.
Mit der Anordnung eines solchen Seminares erfolgt gleichzeitig die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. In diesem Fall beträgt die Probezeit vier Jahre.
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn ein angeordnetes ASF-Seminar nicht in der festgesetzten Frist wahrgenommen oder abgebrochen wird.
Ablauf des Seminars ASF
- 4 Sitzungen zu je 135 Minuten (maximal eine Sitzung pro Tag)
- mindestens 6 Teilnehmer, höchstens 12 Teilnehmer
- Fahrprobe (30 Minuten je Teilnehmer) zwischen erster und zweiter Sitzung zur Beobachtung des Fahrverhaltens durch den Seminarleiter und je zwei weitere Teilnehmer
- Der Zeitraum zwischen Seminarbeginn und -ende beträgt mindestens zwei höchstens vier Wochen.
FES Seminar
Das neue Fahreignungsregister löst zum 1. Mai 2014 das bisherige Verkehrszentralregister ab. Es erfasst Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die durch Verkehrsverstöße sich und andere gefährden. Das neue Fahreignungsbewertungssystem soll dazu motivieren, das Fahrverhalten zu verbessern.
Um das Verkehrsverhalten zu verbessern, wird ein neues Seminar eingeführt, das aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen besteht. Die Teilnahme ist freiwillig.
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe “Verwarnung” (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
Der verkehrspädagogische Teil, welcher aus zwei Modulen je 90 Minuten besteht findet in der Fahrschule statt. Das zweite Modul darf frühestens nach Ablauf von einer Woche nach Abschluss des ersten Moduls stattfinden.,
Anschließend müssen Sie noch den verkehrspsychologischen Teil des Seminars in zwei Einzelsitzungen je 75 Minuten bei einem zugelassenen Verkehrspsychologen besuchen. Die zweite Sitzung darf frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung stattfinden.